Unsere Leistungen

Die Schornsteinfegertätigkeiten erbringen wir in meinem Kehrbezirk in Vreden. Wir übernehmen alle klassischen Schornsteinfegerarbeiten sowie zusätzliche Leistungen rund um Sicherheit, Brandschutz und Energieeffizienz. Wir führen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Schornsteinen und Feuerungsanlagen durch – unabhängig davon, ob diese mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Arbeiten erfolgen gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung sowie den gesetzlichen Vorgaben der Bundes-Immissionsschutzverordnung.


Darüber hinaus installieren und überprüfen wir Rauchwarnmelder und beraten Sie umfassend zu Sicherheits-, Umwelt- und Energiefragen. Auch bei Neubauten, Umbauten oder Modernisierungen stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und beraten von der Planung bis zur Abnahme Ihrer Feuerungsanlage. Unser Ziel ist es, die Sicherheit, Effizienz und den Werterhalt Ihrer Heizungs- und Abgasanlagen nachhaltig zu gewährleisten.

Die Leistungen im Detail

Kehrarbeiten

Wir kehren Schornsteine von Feuerstätten, die mit festen Brennstoffen wie Holz, Briketts, Pellets oder Hackschnitzeln betrieben werden. Je nach Nutzung erfolgt die Kehrung ein- bis dreimal jährlich gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).

Bei stark genutzten Feuerstätten, etwa holzbefeuerten Pizzaöfen, können zusätzliche Kehrungen durch den Schornsteinfeger oder die zuständige Behörde angeordnet werden.

Feuerstätten mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen werden im Rahmen der Abgaswegüberprüfung auf freien Querschnitt kontrolliert. Diese Prüfung erfolgt in der Regel einmal jährlich gemäß KÜO.

Messarbeiten

Mess- und Überprüfungsarbeiten an Feuerstätten für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe werden je nach Anlage jährlich, alle zwei oder alle drei Jahre durchgeführt. Messungen nach der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) erfolgen je nach Feuerstätte in Intervallen von zwei, drei oder fünf Jahren.

Die genauen Fristen richten sich nach Alter, Betriebsweise und Art der Anlage und sind im Feuerstättenbescheid aufgeführt. Dieser enthält alle relevanten Informationen für die Durchführung der Arbeiten vor Ort.

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder retten Leben. Deshalb besteht in Deutschland eine gesetzliche Pflicht Rauchwarnmelder in Neubauten und Bestandsgebäuden einzubauen.  

Als Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 installieren wir Rauchwarnmelder fachgerecht in Ihrem Gebäude. Auf Wunsch ist auch eine Funkvernetzung möglich. 

Beratung

Wir beraten Sie neutral zu allen Fragen rund um Sicherheit, Umwelt und Energie. Ob Neubau, Umbau oder Modernisierung – eine fachkundige Beratung und die abschließende Überprüfung Ihrer Feuerungsanlage sorgen für einen sicheren und einwandfreien Betrieb Ihrer Feuerstätten und Abgasanlagen.